Versuche gerade einen bei Musik-Schmidt in Frankfurt bestellten Bassverstärker umzutauschen. Gekauft habe ich das Gerät vor ca. 4 Monaten. Ich habe noch alle Emails mit Kaufbestätigungen und allem nur leider keinen Kaufzettel bzw. Rechnung.
Da das Gerät defekt ist, handelt es sich eindeutig um einen Fall gesetzlicher Gewährleistung. Musik-Schmidt möchte nun, da keine Rechnung vorliegt eine Reparatur nur gegen Bezahlung vornehmen.
Liebe Freunde des Gewährleistungsrechts: Das ist nicht erlaubt. Ich kann mit den Emails belegen, dass ich den Verstärker bei euch gekauft habe, also repariert ihr ihn auch – und zwar ohne Kosten für mich.
Nachzulesen in eurem BGB!
0 Antworten bis hierher ↓
Bis jetzt noch kein Kommentar ... Bring die Sache ins Rollen, und füll das untere Formular aus.