Was nicht erlaubt ist…

Versuche gerade einen bei Musik-Schmidt in Frankfurt bestellten Bassverstärker umzutauschen. Gekauft habe ich das Gerät vor ca. 4 Monaten. Ich habe noch alle Emails mit Kaufbestätigungen und allem nur leider keinen Kaufzettel bzw. Rechnung.

Da das Gerät defekt ist, handelt es sich eindeutig um einen Fall gesetzlicher Gewährleistung. Musik-Schmidt möchte nun, da keine Rechnung vorliegt eine Reparatur nur gegen Bezahlung vornehmen.

Liebe Freunde des Gewährleistungsrechts: Das ist nicht erlaubt. Ich kann mit den Emails belegen, dass ich den Verstärker bei euch gekauft habe, also repariert ihr ihn auch – und zwar ohne Kosten für mich.

Nachzulesen in eurem BGB!

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